Hier erhalten Sie diverse Dokumente zum Download - damit der Gang ins Rathaus ganz schnell geht!
Gestaltungsfibel für den Ortskern
Sanierungsgebiet Ortskern Waldershof
Antrag Bezuschussung privater Maßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung (KFP GFB) – PDF
Antrag Bezuschussung privater Maßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung (KFP GFB) – WORD
Kostenaufstellung zum Antrag KFP GFB – PDF
Kostenaufstellung zum Antrag KFP GFB – WORD
Beiblatt Erklärung Eigenleistungen (KFP GFB) – Excel
Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten.
Die Tätigkeiten sind jedoch der Gewerbebehörde zu melden. Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige mit einem sogenannten Gewerbeschein.
Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen. Die Verwaltungsgebühr für die Anmeldung beträgt 20,00 € und ist direkt bei der Antragstellung zu entrichten.
Alle Gewerbetreibenden mit gewerblicher Niederlassung als Haupt- oder Filialbetrieb sind meldepflichtig. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinnes.
Bei Personengesellschaften (beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH) .
Wir bitten Sie, zur Gewerbeanmeldung persönlich in die Gewerbebehörde zu kommen.
Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit beenden oder eine Betriebsstätte in Waldershof aufgeben (auch bei Verlegung in eine andere Gemeinde) müssen Sie die Gewerbebehörde darüber mit einer Gewerbeabmeldung informieren.
Die Gewerbeabmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Für die schriftliche Abmeldung können Sie das Formular „Gewerbeabmeldung“ verwenden.
Die Gebühr für die Abmeldung beträgt 15,00 € und ist direkt bei der Vorsprache zu entrichten. Wir bitten Sie, zur Gewerbeabmeldung persönlich in die Gewerbebehörde zu kommen.
Eine Ummeldung ist erforderlich wenn
– der Standort des Gewerbes innerhalb von Waldershof verändert wird (Verlegung).
– der Gegenstand des Gewerbes verändert wird
– der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Die Gewerbeummeldung kann persönlich erfolgen. Die Gebühr für die Ummeldung beträgt 15,00 € und ist direkt bei der Vorsprache zu entrichten.
Helfen Sie der Stadt Waldershof Schäden schnell zu beheben. Bitte teilen Sie dazu mit, wann und wo Sie welchen Schaden bemerkt haben. Dazu können Sie unser Formular nutzen oder uns mit folgenden Angaben eine Mail an poststelle@waldershof.de senden:
-Name
-Gesehen am
-Schadensort
-Art des Schadens
Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt mit. Vorort erhalten Sie Ihre Hundemarke.
Antrag erweitertes Führungszeugnis
Antrag auf Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis für ein Fest
Für einen vorübergehenden Ausschank von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass (zum Beispiel Jubiläumsfeier, Stadtteilfest, Maibaumfeier, Weihnachtsmarkt, Vereinsfest) wird eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) benötigt. Dies ist eine vereinfachte Form der Erlaubnis, die zeitlich auf die geplante Veranstaltung beschränkt ist und auf Widerruf erteilt wird.
Beantragung Plakatierung vorgesehener Werbeträger
Beantragung Plakatierung zusätzlicher Werbeträger
Antrag auf Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Antrag auf Erstattung eines Verdienstausfalls im Feuerwehrdienst
Verdienstausfall beruflich selbstständiger Feuerwehrleute werden nur auf Antrag erstattet. Dem Antrag sind die zur Glaubhaftmachung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Als Grundlage für die Berechnung des Verdienstausfalls genügt in der Regel der neueste Nachweis über die Einkünfte eines Kalenderjahres. Kann der Nachweis nur für einen Teil eines Kalenderjahres erbracht werden, ist für die Berechnung von den daraus folgenden mutmaßlichen Jahreseinkünften auszugehen. Ersatzleistungen für Verdienstausfall gehören steuerrechtlich zu den Einkünften, deren zeitweisen Ausfall sie ersetzen sollen.
Noch mehr Anträge, die gleich online ausgefüllt werden können, finden Sie hier:
Markt 1
95679 Waldershof
Mo – Fr: 8.00 – 12.00
Di u. Do: 14.00 – 17.00 Uhr
Marktredwitzer Str. 30
95679 Waldershof
Mo – Do: 06.30 – 12.00 & 13.00 – 15.45
Fr: 06.30 – 11.45
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