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in und um Waldershof

Innenstadt­entwicklung

Tanja Mai (CSU)

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Heiko Marx (SPD)

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Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Waldershof hat sich dazu entschieden, eine kommunale Wärmeplanung für die Stadt Waldershof zu beauftragen. Nach einer Ausschreibung wurde die Bayernwerk Netz GmbH, Regensburg zusammen mit dem Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH, Rosenheim mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt.

Die Planung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert (Förderkennzeichen 67K28052; www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). Die kommunale Wärmeplanung soll im Zeitraum 01.09.2024 bis 31.08.2025 umgesetzt werden.

Die kommunale Wärmeplanung umfasst die Schritte einer Eignungsprüfung, Bestandsanalyse, Potentialanalyse, Zielszenario, Wärmestrategie und Maßnahmenkatalog (siehe hierzu auch FAQ-Liste). Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren. Das große Ziel ist die Schaffung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045.

Rund um die Wärmeplanung

Weitere Informationen zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Hier finden Sie weitere FAQs zum Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche CO₂-Emissionen zu reduzieren. Das große Ziel ist die Schaffung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045, in Bayern sogar bereits bis 2040. 

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet größere Kommunen (>100.00 Einwohner), bis spätestens 30.06.2026, und kleinere Kommunen (<100.000 Einwohner), bis spätestens 30.06.2028, Wärmepläne vorzulegen.

Eignungsprüfung:
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignet, aufgrund der vorliegenden Wärmedichte.

Bestandsanalyse:
Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.

Potenzialanalyse:
Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in verschiedenen Sektoren wie Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Einrichtungen auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.

Zielszenario:
Die Aufstellung eines Zielszenarios soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung

Wärmestrategie und Maßnahmenkatalog:
Die Wärmewendestrategie formuliert einen Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.

Monitoring und Fortschreibung:
Aktualisierung des Wärmeplans alle 5 Jahre

Die Wärmeplanung berührt die Bürgerinnen und Bürger nur mittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist. Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmever­sorgungs­arten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.

  • Technische und wirtschaftliche Machbarkeit
  • Verfügbarkeit erneuerbarer Energien
  • Bevölkerungsdichte und Wärmebedarf in Teilgebieten
  • Fördermöglichkeiten und rechtliche Vorgaben

Erneuerbare Energien sind zentral für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Wärmepläne berücksichtigen Technologien wie Solarthermie, Geothermie und Biomasse sowie die Nutzung von Abwärme aus Industrieanlagen.

Wasserstoff könnte in diesem Rahmen ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung werden, insbesondere in Gebieten mit wenig Zugang zu anderen erneuerbaren Quellen. Aktuell ist er jedoch wegen hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit eher ein Zukunftselement und für private Haushalte nicht geeignet.

Das Wärmeplanungsgesetz trifft hierzu keine Vorgaben. Dies hängt von kommunalen Satzungen ab und kann vor allem in Eignungsgebieten zeitlich unabhängig von der Wärmplanung festgelegt werden.

Die Beteiligung erfolgt über Informationsveranstaltungen und digitale Plattformen. Gerne stehen Ihnen hier jederzeit Ihre Ansprechpartner in der Kommune zur Verfügung.

Bestehende Heizungen sind von den Plänen zunächst nicht betroffen. Neue Heizungen müssen jedoch zum Großteil erneuerbare Energien nutzen.

Im Falle eines Heizungstauschs wird dieser auch in solchen Gebieten mit bestehendem oder geplanten Wärmenetz gefördert, solange die Systeme die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Das GEG gilt ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es eine Ausnahme: Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

Die Erstellung eines Wärmeplans durch Gemeinden ändert nichts an der Verpflichtung zur Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien (EE) gemäß § 71 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.bafa.de/

Breitband­ausbau

Die Stadt Waldershof hat das Büro IK-T aus Regensburg mit einer sogenannten Markterkundung im Breitbandausbau beauftragt. Als Ergebnis dieser Markterkundung kann eine Ausschreibung für den Breitbandausbau in den Ortsteilen der Stadt Waldershof erfolgen. Der Breitbandausbau wird vom Bund im Rahmen der Gigabit-Richtlinie gefördert. Voraussetzung hierfür ist der Ausbau eines Glasfasernetzes bis zum Haus. Damit können Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit im Download und von bis zu 200 Mbit im Upload erreicht werden. Wir hoffen, dass die Ausschreibung und Vergabe des Breitbandausbaus bis spätestens 2026 abgeschlossen werden kann. Der Ausbau selbst könnte dann bis 2028/2029 abgeschlossen werden.

Im Rahmen der Markterkundung im Jahr 2023 hat sich die Firma Leonet zum eigenwirtschaftlichen Ausbau eines Glasfasernetzes in Waldershof gemeldet. Im Rahmen der Vorvermarktung im Jahr 2024 wurde die erforderliche Vorvermarktungsquote von 25 % erreicht. Im Jahr 2025 wird die Firma Leonet die Planungen zum Bau des Glasfasernetzes durchführen. Nach dem jetzigen Kenntnisstand erfolgt der Ausbau ab dem Jahr 2026.

Umweltschutz

Wir setzen auch dieses Jahr wieder unsere Pläne um, insektenfreundliche Flächen in Waldershof zu schaffen. Mit auffälligen Tafeln „Mehr bunte Wiesen für Waldershof“ weisen wir auf die Blumenwiesen hin. Dieses Konzept wurde nach zweijähriger Planungszeit umgesetzt. Unsere Gärtnerin am Bauhof, Frau Ingrid Lüttmer, hat bereits begonnen, am Kirchsteig eine Pflanzinsel „insektenfreundlich“ umzugestalten. Zu groß gewordene, wuchernde, die Sicht versperrende Gehölze werden durch Insektenfreundliche Gewächse ersetzt.

Schon seit 2016 sind im Fuhrpark des Rathauses nicht nur klassische Verbrennungsmotoren, sondern auch Hybrid-Fahrzeuge und E-Autos vertreten! Wir versuchen auch bei zukünftigen Anschaffungen auf zukunftsfähige und nachhaltige Produkte zu achten.

Seit 2017 ist die Stadt Waldershof eine pestizidfreie Kommune

Städte und Gemeinden setzen Pestizide häufig ein, um Straßen und Wege frei von Kräutern und Gräsern zu halten – je nach Standpunkt wird der unerwünschte Bewuchs als „Unkraut“, „Wildkraut“ oder „Beikraut“ bezeichnet. Um diesen Bewuchs zu verhindern wird zukünftig in Waldershof kein Pestizideinsatz mehr erfolgen. Anstelle von chemischen Mitteln, wird zukünftig an problematischen Stellen vermehrt mechanische Verfahren wie Mähen, Handarbeit oder spezielle Wildkrautbürstenmaschinen bzw. thermische Verfahren wie z.b. Abflammgeräte eingesetzt. Die Stadt Waldershof will in diesem Zuge als Vorbild für die Region gelten und bittet daher um Verständnis, wenn die Plätze und Wege ein verändertes Bild aufweisen.
Nach Rücksprache mit dem Bauhof werden die Überreste von chemischen Mitteln wie z.b. Glyphosat in dem Jahr 2016 noch aufgebraucht. Ab 2017 kann sich die Stadt Waldershof – auf Initiative von Frau Erster Bürgermeisterin Sonnemann – dann als „pestizidfreie Kommune“ bezeichnen.

Beim Bauhof werden die bisher vorhandenen Arbeitsmaschinen, soweit es der betriebliche Ablauf bzw. die Technik erlaubt, auf Akkubetriebene umgestellt. So wurden bereits ein Akku-Laubbläser für den Bauhof und die Schule angeschafft. Als nächste große Anschaffung wird der bisherige ca. 10 Jahre alte Piaggio, durch einen modernen E-Scooter ersetzt.

Wir sind zu 100% auf LED umgestellt!

Insgesamt wurden seit 2018 513 Leuchten mit 686 Leuchtmittel in der Stadt Waldershof, in Zusammenarbeit mit der Energievision Franken, auf LED umgestellt. Durch diese Maßnahme spart die Stadt einen Großteil der Stromkosten ein – sogar bis zu 75% – und dadurch amortisiert sich die Umstellung bereits in 9 – 10 Jahren.

Diese Maßnahme ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt.

Umweltfreundliche Kommune

Weiterführende Informationen zur Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministerium finden Sie unter: www.klimaschutz.de oder unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie.

Die Stadt Waldershof nutzt seit Anfang des Jahres 2017 bereits die E-Post und verschickt mittlerweile viele Briefe über dieses Angebot der Deutschen Post. Diese E-Postbriefe werden unter den Slogan „GOGREEN“ versendet. „GOGREEN“ bedeutet, dass die Menge an klimaschädlichen CO2-Emissionen, die beim Versand der Sendungen entstehen, nach einem verifizierten Prozess berechnet werden. Für den Ausgleich der CO2-Emissionen der GOGREEN-Sendungen kauft die Deutsche Post sogenannte „Emissionsgutschriften“. Die Investition fließt in Klimaschutzprojekte, die den CO2-Ausstoß reduzieren.

Auch Elektronische Post verursacht Emissionen: hauptsächlich durch den Stromverbrauch der Computer und Server. Alle E-POSTBRIEFE mit elektronischer Zustellung werden jedoch automatisch klimafreundlich versendet, denn die Server werden mit Ökostrom betrieben. Und auch alle E-POSTBRIEFE von Privatkunden, die klassisch zugestellt werden, sind automatisch CO2-neutral. In beiden Fällen übernimmt die Deutsche Post die Kosten für die CO2-Freistellung.

Barrierefreiheit

Bereits im Jahr 2015 hat Herr Raithel, Beauftragter für Barrierefreiheit, eine Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit in Waldershof gemacht. Unter dem Titel “Unsere Stadt Waldershof, Stand und Perspektiven für mehr Barrierefreiheit“  wurde diese bei der Stadtratssitzung im Novenber 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im ersten Abschnitt geht es um die grundsätzlichen Belange zur Barrierefreiheit und die wichtigsten Handlungsfelder werden vorgestellt. Es soll sensibilisieren, informieren und Möglichkeiten zur Mitwirkung bieten. Der Beauftragte will dabei vor allem die Bürger und Experten vor Ort beteiligen.

Der zweite Teil des Berichts stellt die eigentliche Bestandsaufnahme und Analyse dar. Im Vordergrund stehen Gebäude, Plätze und Einrichtungen im öffentlichen Raum, aber auch die medizinische Versorgung, die Gastronomie und Veranstaltungen, der Einzelhandel, Supermärkte/Discounter sowie Straßen und Wege in Waldershof werden angesprochen. Und nicht zuletzt sind auch Möglichkeiten zur Information und Beratung wie auch der finanziellen Förderung für Kommune und Bürger aufgezeigt.

Der dritte Punkt bietet einen kleinen Ausblick und soll neugierig machen, sich zu diesem wichtigen Thema zu informieren. Herr Raithel bittet um Unterstützung und z.B. eigene Fotos und Feststellungen sowie Vorstellungen zur Barrierefreiheit in Waldershof.

Auf Wunsch kann der Bericht gerne eingesehen werden, schreiben Sie uns dazu einfache eine Mail!

RATHAUS

Markt 1
95679 Waldershof

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 8.00 – 12.00
Di u. Do: 14.00 – 17.00 Uhr

BAUHOF

Marktredwitzer Str. 30
95679 Waldershof

Öffnungszeiten

Mo – Do: 06.30 – 12.00 & 13.00 – 15.45
Fr: 06.30 – 11.45

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